1. Keine methodische und mentale Vorbereitung der Übergabe,
der Übergeber hat keinen persönlichen und schriftlichen Basisplan und
damit keine Ziel-, beziehungsweise Zeit-, beziehungsweise Preisvorgaben.
2. Basisplan und Zielvorgaben sind nicht mit Steuerberater,
Wirtschaftsprüfer, oder einem M&A-Berater "abgecheckt", das heißt,
auf steuerliche, rechtliche, betriebswirtschaftliche, technologische,
preisliche und sonstige umsetzungsrelevante "Hürden und Klippen"
überprüft.
3. Basisplan und Zielvorgaben sind nicht mit M&A-Berater auf
"Marktfähigkeit zum Übernehmer abgecheckt", das heißt, überprüft,
ob die Konditionen des Verkaufsangebotes als Gesamtpaket in den
Markt passen > das Unternehmen ist eine Ware, die verkauft werden
soll.
4. Keine "methodengerechte Unternehmensbewertung" zu Substanzwert + Ertragswert (schriftlich) vorhanden, das heißt, das Thema
"Preis" bleibt offen oder wird aus dem Bauch gestaltet > fast immer
"verkäuferseitig" deutlich zu hoch.
5. Keine "methodengerechte Verkaufsanzeigen und Verkaufsexposés zur Ansprache gut qualifizierter Übernehmer" (schriftlich)
vorhanden, das heißt, die "Unternehmensdaten" und die "kaufrelevante
Zielgrupp" ist nicht klar definiert und wird nicht erreicht.
6. Mangelnde oder keine "Vertraulichkeitsregelungen" zum potentiellen Übernehmer (schriftlich) vorhanden, das heißt, Gefahr, dass die
Verkaufsbestrebungen bei Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten, Umfeld
vorzeitig öffentlich bekannt werden.
7. Mangelhafte "Vor- und Endauswahl" der potentiellen Übernehmer, das heißt, Gefahr mit unqualifizierten Interessenten viel Zeit
und Aufwand "zu verschwenden".
8. Mangelhafte "Verhandlungsführung" mit potentiellen Übernehmern nach "harten Kriterien", das heißt, Gefahr mit unqualifizierten
Interessenten viel Zeit und Aufwand "zu verschwenden", gegebenenfalls gute Interessenten zu verschrecken.
9. "Keine Zeit" des Übergebers, den sehr zeitaufwendigen
Gesamtprozess einer Firmen-Übergabe und -übernahme zeitnah
abzuwickeln und gleichzeitig die Firma zu führen. Schlechte Vorbereitung
(siehe oben) und mangelhafte Umsetzung (siehe oben) verstärken (das
heißt, verlängern) den Zeitaufwand meist noch sehr dramatisch.
10. Kein oder unzureichendes "Methodenwissen" des Übergebers
zum Ablauf einer Unternehmensnachfolge (welcher Schritt, wie, warum
und wann) und damit Gefahr gegebenenfalls gute Interessenten zu verschrecken.
11. "Emotionale Blockaden" des Übergebers zur beidseitigen
Psychologie innerhalb einer Unternehmensnachfolge durch Einfühlen
in die Denkstrukturen eines Übernehmers und damit Gefahr gegebenenfalls gute Interessenten zu verschrecken.
12. Kein vertrauensvoller "Sparrings-Partner" des Übergebers
vorhanden, der methodisch und mediatorisch zur Unternehmensnachfolge
"100 Prozent fit ist" und damit die zwangsläufigen Belastungen und
Probleme des Übergebers auffangen und kompensieren kann.
13. Nur den "hauseigenen" Steuerberater oder den "langjährig
bekannten" Rechtsanwalt als Berater zum Unternehmensverkauf
eingeschaltet, die persönlich keine oder wenig Erfahrung mit Unternehmensverkäufen haben, gegebenenfalls auch Interessenskonflikte >
Mandatsverlust (!?) |