Hypothek Pensionszusagen (1): Belastung für den Nachfolgeprozess im Mittelstand

In den kommenden Jahren stehen mehr als 3,5 Millionen Unternehmen zur Übergabe an. Viele haben Pensionsverpflichtungen an Geschäftsführende Gesellschafterinnen und Gesellschafter bzw. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Im Nachfolgeprozess können Pensionszusagen enorme Hypothek oder sogar Deal-Breaker sein. Die konstante Niedrigzinsphase und steuerliche Auflösungsrisiken belasten die Bilanzen der Unternehmen. Hier ist rechtzeitiges Handeln gefragt – mit Unterstützung spezialisierter Fachberater.

Die klassische Pensionszusage

Pensionszusagen sind neben der Unterstützungskasse die älteste Form betrieblicher Altersversorgung. Sie wurden bis zur Jahrtausendwende als leistungsorientierte Zusage formuliert, die einen festen Rentenwert versprechen – oft ohne das Unternehmen mit ausreichend Rückdeckungskapital auszustatten, um die steuerlichen Auswirkungen maximal auszunutzen. Wider damaliges Erwarten können die Unternehmen die zugesagten Leistungen oft nicht aus den laufenden Einnahmen tätigen. Erst recht, wenn neben der Geschäftsleitung die gesamte Belegschaft eine Zusage erhalten hat. Heute führt die fehlende Liquidität zu unkalkulierbaren Risiken und Problemen, mit eventuell existenziellen Auswirkungen.

Die seit Jahren rückläufige Zinsentwicklung mitsamt negativer Umlaufrendite ist Auslöser für diese Problematik. Das führt zu deutlich ansteigenden Rückstellungswerten in den Bilanzen, die neben möglicher fehlender Liquidität auch das Eigenkapital des Unternehmens belasten. Einige fallen nur wegen der Pensionszusage in eine überschuldete Bilanz und müssen Fortführungsprognosen erstellen oder gar Insolvenz anmelden. Denn mit Einbruch der Kapitalmärkte seit 2002 und der folgenden Zinswende hat sich die Situation dramatisch verschärft. Benötigte man zur Jahrtausendwende noch rund 100.000 Euro Kapital für eine lebenslange Rente von 1.000 Euro pro Monat, sind es heute bereits über 250.000 Euro. Gerade kleine mittelständische Unternehmen sind betroffen. Durch die Möglichkeiten, im ersten Jahr der Zusage gleich hohe Rückstellungen bilden zu können, waren Pensionszusagen für Geschäftsführende Gesellschafter beliebt.

Auf der Aktivseite wurde meistens eine Lebensversicherung abgeschlossen (Die Prognose der zu erwartenden Gewinne hat sich durch die schlechten Zinserträge aber nicht realisiert).

Es gibt hier zwei unabhängige Vertragsbeziehungen. Die erste ist die Pensionszusage als bilaterale Vertragsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Versorgungsberechtigtem. Alle Regelungen dazu sind verpflichtend für das Unternehmen. Probleme treten meistens bei Versorgungen für Geschäftsführende Gesellschafter auf. Inhaber eines Unternehmens können aufgrund der beherrschenden Stellung Verträge mit sich selbst schließen und so auch die Zusage anpassen, ohne auf Regelungen des Betriebsrentengesetzes BetrAVG zu achten. Das hat jedoch fast immer steuerliche Konsequenzen.

Die zweite Vertragsbeziehung besteht zwischen dem Unternehmen und einem möglichen Rückdeckungsinstrument, meist klassischen Lebensversicherungen. Diese Rückdeckungsversicherung hat lediglich die Aufgabe, Kapital für die Finanzierung der Versorgungsansprüche aufzubauen. Zur Absicherung der Kapitalansprüche aus den Rückdeckungsversicherungen werden diese an den Versorgungsberechtigten verpfändet. Hier besteht regelmäßig das Risiko, dass im Insolvenzfall der Insolvenzverwalter trotz Verpfändung seine Ansprüche gegenüber der Versicherungsgesellschaft durchsetzen kann.

Falsch ist die Meinung, die Rückdeckungsversicherung sei die eigentliche Altersversorgung. Sie kann im Extremfall zur verdeckten Gewinnausschüttung und entsprechenden Steuernachzahlungen führen. Fälle, in denen die Rentenversicherung direkt an versorgungsberechtigte Geschäftsführende Gesellschafter ausgezahlt werden, haben in der Regel negative steuerliche Konsequenzen.

Die nachfolgende Grafik illustriert die typische Funktionsweise der Pensionszusagen.

 

Abb. 1: Funktionsweise einer Pensionszusage an einen GGF bzw. Mitarbeiter

 

Pensionszusagen erschweren den Nachfolgeprozess deutlich

Unternehmen mit Pensionszusagen tun sich bei der Nachfolgesuche schwer. Die Komplexität von Pensionszusagen wird den Beteiligten im M&A-Prozess sehr häufig erst sehr spät klar. Unter Zeitdruck kommt es dann oftmals zu pauschalen Kaufpreisreduzierungen bei der Gestaltung eines Asset Deals, mit hohen Einbußen für den Verkäufer und erheblichen Risiken für den Käufer. Eine Analyse der Pensionszusagen ist eine wichtige Grundlage, um deren betriebswirtschaftliche Auswirkungen zu verstehen und entsprechende Handlungsoptionen identifizieren zu können – insbesondere durch eine Verlaufsanalyse der Zusagen.

 

Steuerliche Besonderheiten bei Inhaberversorgungen

Pensionszusagen an Inhaber müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, damit steuerlich keine Probleme entstehen. Erdienbarkeit, Überversorgung, Wartefristen sind nur einige Themen, die zu beachten sind. Die Erdienbarkeit spielt insbesondere bei Anpassungen der Zusagen vor der Übergabe / Rentenphase eine wichtige Rolle. Spätestens mit dem 55. bzw. 57. Lebensjahr sollten hier die wichtigsten Entscheidungen getroffen worden sein.

 

Handelsrechtliche Auswirkungen

Durch die Einrichtung einer Pensionszusage ist das Unternehmen verpflichtet, Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten in der Bilanz auszuweisen. Seit Einführung des Bilanzierungsmodernisierungsrichtliniengesetz (BilMoG) sind jeweils zwei Rückstellungswerte zu ermitteln. In der Steuerbilanz wird mit einem Rechnungszins von 6% gerechnet. Der Rechnungszins in der Handelsbilanz richtet sich nach den von der Bundesbank monatlich veröffentlichen Zinssätzen für 7-jährige bzw. 10-jährige Industrieanleihen.

Zum Bilanzstichtag 31.12.2020 lag der Rechnungszinssatz für 7-jährige Industrieanleihen bei 1,60% und der für 10-jährige bei 2,30%. Bereits 2025 werden beide Zinssätze wohl unter 1% liegen. Damit sind in den kommenden Jahren weitere extreme Steigerungen der Rückstellungsbeträge in den Handelsbilanzen zu erwarten.

 

Der 2. Teil dieser Reihe veranschaulicht mit einem Praxisbeispiel die betriebswirtschaftlichen Auswirkungen von Pensionszusagen.

 

Über den Autor:

Manfred Rinderer
con|cess M+A Bonn / Gerolstein.

Nach einer praktischen Ausbildung zum Bankkaufmann und Tätigkeit als Anlageberater hat er Betriebswirtschaft studiert und das Studium als Dipl. Kaufmann abgeschlossen. Manfred Rinderer verfügt über eine langjährige Führungserfahrung insbesondere in familiengeführten mittelständischen Unternehmen. Dabei arbeitete er in unterschiedlichen Branchen mit nationaler und internationaler Verantwortung. Über 20 Jahre bekleidete er Führungsfunktionen im Management und leitete 8 Jahre als Geschäftsführer Unternehmen der Lebensmittelindustrie, des Metallbaus und aus dem Dienstleistungsbereich. Dabei hat er sich auch mit Käufen und Verkäufen von Unternehmen und Unternehmensteilen befasst. Diese operative Erfahrung als vertriebsstarker Generalist und intimer Kenner familiengeführter Unternehmen bringt Manfred Rinderer für seine Tätigkeit als M&A-Partner im Verbund der con|cess M+A-Partner® mit ein. Neben seiner Ausbildung zum Diplom Kaufmann hat er im Rahmen seines jetzigen Aufgabenfeldes erfolgreich die Qualifizierung als zertifizierter Berater für Unternehmensnachfolge (HTW) sowie als zertifizierter Business Coach (dvct) erworben.

Kontaktdaten und weitere Informationen zu Manfred Riederer finden Sie hier.

Dipl. Kfm. Peter Schrade
Zertifizierter Berater für Unternehmensnachfolge (HTW)

Peter Schrade ist seit 2007 selbständiger Unternehmensberater und Inhaber der IFM GmbH. Zuvor war Peter Schrade bereits 10 Jahre Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens, welches sich unter anderem mit der Strukturierung von Versorgungskonzepten befasste. Er ist Mitglied im Bundesverband „Die KMU Berater“ (www.kmu-berater.de) sowie Vorstandsmitglied des Bundesverbandes der pauschaldotierten Unterstützungskasse (pdUK). Zu seinen Beratungsschwerpunkten zählen die Nachfolgeberatung, die Restrukturierung von betrieblichen Versorgungswerken sowie und die Liquiditätssicherung von Unternehmen.