Vom Steuersparmodell zum möglichen Deal Breaker: Pensionspläne

In der Vergangenheit waren Pensionszusagen für GmbH-Geschäftsführer ein beliebtes „Steuersparmodell“. Doch die steuerlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben sich in den letzten Jahren gravierend verändert. So stellen die unzureichende Kapitalrückdeckung der Pensionsverpflichtung und das Niedrigzinsumfeld Unternehmen vor große Herausforderungen. Diese Risiken einer Pensionszusage sind für den Verkauf eines Unternehmens ein Hemmschuh, schlimmstenfalls sogar ein Deal Breaker.

Die Probleme bestehen insbesondere bei geschäftsführenden Gesellschaftern, die zudem besondere steuerliche Anforderungen zu beachten haben; Stichworte wie Erdienbarkeit, Überversorgung und Wartefristen sind dabei zu beachten. So bedürfen Anpassungen bestehender Zusagen stets einer mindestens zehnjährigen Erdienungsfrist. Ein weiteres Problem stammt aus der unzureichenden Ausfinanzierung der zugesagten Leistungen. Denn: Es wurde nur eine Leistung zugesagt, zum Beispiel eine Altersrente von 3.000 €. Aber welches Kapital ist dafür zum Rentenbeginn nötig? Mit Einbruch der Kapitalmärkte seit 2002 und steigender Lebenserwartung hat sich die Situation dramatisch verändert: Benötigte man zur Jahrtausendwende noch rund 100.000 Euro Kapital für eine lebenslange Rente von 1.000 € pro Monat, so sind es heute bereits über 250.000 €.

Mit der Einrichtung einer Pensionszusage müssen Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet werden. Durch die Auswirkungen die Niedrigzinsphase steigen die Rückstellungen in der Handelsbilanz - zulasten des Eigenkapitals des Unternehmens. Und gerade im Mittelstand, wo die Finanzierungsmöglichkeiten eher begrenzt sind und Krediterweiterungen oftmals an der persönlichen Bonität der Inhaber hängen, wird die Belastung aus den steigenden Rückstellungen für Pensionen zu einer immer größeren Herausforderung, bis hin zu den Risiken einer möglichen Insolvenz bzw. einer Insolvenzantragsverschleppung.

Vor diesem Hintergrund ist es nachvollziehbar, dass Kaufinteressenten solche Risiken nicht übernehmen wollen, sie sind nicht seriös bezifferbar. Unsere jahrzehntelange M&A Beratertätigkeit zeigt: Kaum ein mittelständisches Unternehmen wurde mit Pensionsplan verkauft. Vielmehr ist die Auslagerung aus dem zu verkaufenden Unternehmen oft Voraussetzung.

Haben auch Sie einen Pensionsplan? Dann prüfen Sie folgende Lösungsalternativen mit einem darauf spezialisierten Berater:

  • Verzicht auf den Future Service, d.h. den noch zu erdienenden Ansprüchen
  • Anpassung der Pensionszusagen – dabei geht es nicht nur um einen Teilverzicht auf den Future Service, sondern vielmehr um eine Neuordnung der Zusage auf Basis der sich veränderten Anspruchsgrundlagen.
  • Auslagerung auf einen Pensionsfonds – dies ist heutzutage die bekannteste Art einer Restrukturierung von Pensionszusagen; allerdings besteht hierbei das Risiko der Nachschusspflicht.
  • Auslagerung auf eine Unterstützungskasse – diese eignet sich bei der Restrukturierung von bestehenden Pensionszusagen allerdings grundsätzlich nur in der Bezugsphase, d. h. der Rentenphase
  • Schuldbeitritt – Grundsätzlich steckt hinter dem Schuldbeitritt die Möglichkeit, dass eine Pensionszusage von einem Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen auf ein anderes Unternehmen durch Übernahme der Verflechtungen übertragen werden kann.
  • Liquidationsdirektversicherung, um schuldbefreiend die Pensionsverpflichtungen aus der Bilanz des Unternehmens auslagern zu können. Diese ist allerdings mit hohen Aufwendungen verbunden.

 

Manfred Rinderer, con|cess M+A-Partner Bonn/Gerolstein

 

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