Neue Beratungsförderung für Corona-betroffene kleinere und mittlere Unternehmen
Der Bund fördert ab sofort – zunächst bis 31.12.2020 - Beratungen für Corona-betroffene kleine und mittlere Unternehmen einschließlich Freiberufler bis zu einem Beratungswert von 4.000 Euro, und zwar ohne Eigenanteil des Unternehmens! Zudem gehören zu den förderfähigen Beratungskosten neben dem Honorar auch Auslagen und Reisekosten der Beraterinnen und Berater, nicht jedoch die Umsatzsteuer. Auch wird der Zuschuss nun unmittelbar an den Berater ausgezahlt. Schließlich sind – sonst oft vorgeschriebene - vorherige Informationsgespräche mit einem regionalen Ansprechpartner vor der Antragstellung nicht mehr nötig. Gefördert werden Beratungen zur Förderung des unternehmerischen Know Hows. Dazu gehören „allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.“
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