Ermittlung des Ertragswertes

Das Vereinbaren eines beidseitig akzeptablen Kaufpreises stellt naturgemäß eine der schwierigsten Herausforderungen zwischen Käufer und Verkäufer dar. Er ist Verhandlungsergebnis. Verhandlungsbasis ist in der Regel der Unternehmenswert. Die wertbestimmende Größe ist dabei in der Regel der Ertragswert, denn nur aus den zukünftigen Erträgen kann ein Käufer sich refinanzieren. Die Regeln sind im IDW Standard S1 enthalten.

Der Ertragswert ist die

  • auf den Bewertungsstichtag 
  • mit einen unternehmensspezifischen Kapitalisierungszins abgezinste 
  • Summe der voraussichtlich in der Zukunft – für die unterstellte Lebensdauer des Unternehmens – erzielbaren Erträge,

also deren Barwert.

Die Höhe des Kapitalisierungszinses bestimmt sich im Wesentlichen durch

  • den Vergleich zur Geldanlage in eine quasi risikofreie Anlageform (langfristige Bundesanleihen),
  • ein allgemeines unternehmerisches Risiko, 
  • das Einbeziehen von unternehmensspezifischen Risiken, 
  • mangelnde Fungibilität der Gesellschaftsanteile etc., 
  • Wachstumsabschlag

Die vergleichbare Discounted Cash Flow-Methode (DCF) ermittelt den Unternehmenswert ähnlich auf Basis der diskontierten Cash Flows und sollte zum gleichen Ergebnis, wie die Ertragswertmethode kommen. Sie ist ebenfalls im IDW-Standard S1 geregelt.

Die grundsätzliche Formel für die Errechnung des Ertragswertes (ewige Rente) lautet:
Ertragswert = Reingewinn x 100 : Kapitalisierungszinssatz

Ewige Rente drückt den Betrag aus, der investiert werden muss, um eine gleich hohe Rendite in Höhe des Unternehmensertrages pro Jahr zu erzielen. Aus der Formel ergibt sich, dass ein Ertragswert umso höher ausfällt, je niedriger der Kapitalisierungszinssatz angesetzt wird.

 

Beispielrechnung ewige Rente:

(vereinfacht, ohne Berücksichtigung von Steuern)

 Variante a)Variante b)
Reingewinn400 T€400 T€
Kapitalisie-
rungs-
zinssatz
14%35%
Ertragswert2.857 T€1.143 T€

In der Regel wird in der Praxis (Stufenmodell) dieser Ertragswert ermittelt aus der Summierung

  • der auf den Bewertungsstichtag abgezinsten Erträge für die nächsten etwa 2-3 konkret geplanten Jahre und
  • der auf den Bewertungsstichtag abgezinsten ewigen Rente für den voraussichtlichen Ertrag der Folgejahre (wenn man eine unendliche Lebensdauer des Unternehmens unterstellt).

Sichtbar werden die zwei Hauptprobleme, die Spielräume in der Bewertung nach sich ziehen:

  • Der Unternehmenswert basiert auf zukünftigen Erträgen, die ungewiss, partiell gestaltbar und im besten Fall wahrscheinlich, aber niemals sicher sind. 
  • Die detaillierte Ermittlung des unternehmensspezifischen Risikozinssatzes – also das „Übersetzen“ von verbal beschreibbaren Risiken in konkrete Prozentzahlen – unterliegt natürlicherweise auch subjektiven Einschätzungen.

Auf Plausibilität überprüft wird der Ertragswert meist durch ein sehr vereinfachtes Verfahren, das EBIT-Multiplikatorenverfahren, mit dem ein grober Vergleich zu aktuellen Verkaufspreisen ähnlich gelagerter Unternehmen gezogen wird. Solche Werte können Sie in unserem Unternehmenswertrechner ermitteln. Dort finden Sie auch weitere Hinweise dazu.