Methoden der Unternehmensbewertung

Im Laufe der vergangenen Jahre hat sich eine Vielzahl von Bewertungsmethoden herausgebildet. Diese Methodenvielfalt resultiert zum einen aus den unterschiedlichen Anlässen, zu denen eine Bewertung erfolgt, und zum anderen aus der gegebenen Branchenvielfalt. Anders als bei vielen Wettbewerbern folgt jede Unternehmensbewertung bei con|cess dem Ansatz des Methodenpluralismus, um so eine verlässliche Aussage über den tatsächlichen Wert des Unternehmens treffen zu können.

Das EBIT-Multiplikationsverfahren, auf dem der Unternehmenswertrechner basiert, ist auch über den deutschsprachigen Raum hinaus international weit verbreitet und wird von M&A-Profis oft als erster Schnellcheck zur Angemessenheit von Kaufpreisvorstellungen bei Unternehmensverkäufen genutzt.

Es gibt jedoch andere Methoden zur Berechnung des Unternehmenswerts, die in weit höherem Maße die individuellen konkreten Unternehmensumstände berücksichtigen und im Gegensatz zum EBIT-Multiplikationsverfahren auch „gerichtsfest“ sind:

Der Wert des Unternehmens wird anhand der künftig zu erwartenden Erträge (Ertragswertverfahren) bzw. Zahlungsflüsse (DCF-Verfahren) bestimmt. Dies erfordert zum einen eine vglw. genaue Unternehmensplanung für mind. die nächsten 3 Jahre, zum anderen werden entsprechende Hypothesen und Annahmen zur Ermittlung der anzulegenden Diskontierungszinssätze der geplanten Unternehmensgewinne in der Zukunft benötigt.

Im Rahmen von Unternehmenswertgutachten ist das Ertragswertverfahren das in Deutschland am häufigsten angewandte und anerkannte Verfahren (IDW S1) zur Ermittlung von Unternehmenswerten. Es sollte jedoch bedacht werden, dass zukünftige Erträge nie genau vorhergesagt werden können und auch die anzulegenden Diskontierungszinssätze mitunter schwer zu ermitteln sind.

Weitere Erläuterungen dazu hier.

Die Arbeitsgemeinschaft der wertermittelnden Betriebsberater im Handwerk (AWH) hat ein Modell speziell für Handwerksfirmen entwickelt. Es berücksichtigt Besonderheiten von kleinen und mittleren Betrieben, wie die Bedeutung der Inhaber für den Unternehmenserfolg und die Verflechtung von Privat- und Firmenvermögen. Das AWH-Verfahren wird von Banken als Finanzierungsgrundlage akzeptiert. Die Arbeitsgemeinschaft der Wertermittelnden Betriebsberater im Handwerk (AWH) hat auf Basis der Ertragswertmethode nach Standard IDW S1 ein Modell zur Unternehmensbewertung speziell für Handwerksfirmen entwickelt.

Darüber hinaus bestehen noch weitere Bewertungsverfahren für spezielle Anwendungsfälle:

Um Erbschaft- und Schenkungsteuer zu berechnen, ermitteln die Finanzämter den Unternehmenswert mit dem sogenannten vereinfachten Ertragswertverfahren. Dabei wird das durchschnittliche Betriebsergebnis der letzten drei Jahre mit einem Faktor multipliziert, der vom Bundesfinanzministerium regelmäßig auf Grundlage des sog. Basiszins festgelegt wird. Das vereinfachte Ertragswertverfahren produziert (oftmals zu) hohe Unternehmenswerte, welche deutlich über Marktpreisniveau liegen. Aus diesem Grund werden häufig Unternehmenswertgutachten angefertigt, um jene (offensichtlich) zu hohen Unternehmenswerte zu widerlegen, welche durch die Finanzbehörden unter Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens ermittelt wurden.

Der Substanzwert entspricht dem Verkehrswert des Firmenvermögens, also dem Marktwert aller Geräte, Vorräte und anderer Dinge abzüglich der Schulden. Der Substanzwert ist eher eine Hilfsgröße für Betriebe mit teuren Maschinen oder Immobilien und sonstigem teuren Firmenvermögen. Der Substanzwert ist immer die Untergrenze des Unternehmenswertes im Vergleich zum Ertragswert. Die Differenz aus Ertragswert und Substanzwert ist der sog. „Goodwill“, d.h. der immaterielle Aufpreis zum Erwerb von Kundenverträgen, Kundenstämmen, Personal, Unternehmens-Knowhow etc.

Der Wert eines Unternehmens wird mit Vergleichsdaten ermittelt. In Branchen, in denen Verkäufe häufig sind, (Versicherungsmakler, Arztpraxen, etc.) sind den jeweiligen Branchen- und Berufsverbänden diese Vergleichswerte bekannt. Bei einer Anwaltskanzlei kann das ein Jahresumsatz sein, bei einer Versicherungsagentur die Summe der jährlichen Prämieneinnahmen. Das Vergleichswertverfahren ist einfach anzuwenden und wird innerhalb bestimmter Branchen- und Berufsgruppen regelmäßig angewendet.