Letter of Intent (LOI)

Unter einem Letter of Intent (LOI) versteht man eine Absichtserklärung, mit der ein Käufer seine Kaufabsicht dokumentiert. Aus einem LOI oder MOU (wenn die Vereinbarung von beiden Seiten unterzeichnet wird, nennt man es auch Memorandum of Understanding – MOU) ergibt sich im deutschen Recht – bis auf nachfolgend erläuterte Punkte - keine rechtlich bindende Verpflichtung.

Um die von beiden Seiten in dieser Phase beabsichtigte rechtliche Unverbindlichkeit zu sichern, ist sorgsam darauf zu achten, dass durch unsaubere Formulierungen im LOI nicht doch schon ein rechtswirksamer Kaufvertrag abgeschlossen wird. Es empfiehlt sich ein expliziter Hinweis, dass Einigkeit darüber besteht, einen Kaufvertrag erst noch rechtsverbindlich abschließen zu wollen.

Schließlich möchte man mit dem LOI lediglich die Punkte fixieren, die man im Kaufvertrag endgültig regeln will.

Anders verhält es sich mit den Passagen des LOI, die nicht die wesentlichen Bestandteile eines zukünftigen Vertrages zum Inhalt haben, sondern:

  • Exklusivität,
  • Vertraulichkeit,
  • Verwendung der in der Due Diligence erlangten Informationen,
  • Kostenübernahmen - üblich ist, dass jede Partei ihre Kosten selbst trägt,

und ähnliche Dinge im Vorfeld eines Vertrages regeln.

Diese sind verbindlich, Vertragsverletzungen mit entsprechenden Schadenersatzansprüchen somit einklagbar.

Inhalt des LOI

Im Rahmen von Unternehmenstransaktionen ist es zielführend, den LOI möglichst nah an den beabsichtigten und bisher abgestimmten Vertragsmodalitäten zu orientieren. Hierbei sollten insbesondere die folgenden Punkte Berücksichtigung finden:

  • Transaktionsgegenstand (Share Deal oder Asset Deal)
  • Erste Kaufpreisindikation sowie die Herleitung des Kaufpreises
  • Zahlungsmodalitäten des Kaufpreises
  • Vorbehalte des Käufers (z. B. vorbehaltlich der Ergebnisse aus der Due Diligence, vorbehaltlich der zum Zeitpunkt evtl. noch nicht verbindlich geregelten Finanzierung)
  • Umgang mit wesentlichen Assets, wie z.B. Immobilien
  • Umgang mit dem Management bzw. dem Altgesellschafter bei inhabergeführten Unternehmen
  • Zeitlicher Rahmen und Umfang der anschließenden Due Diligence
  • Verpflichtung des Veräußerers, die dafür notwendigen Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen
  • Exklusivität, denn: Eine professionelle Due Diligence sollte unter Einbeziehung von mindestens Steuerberater und Rechtsanwalt erfolgen – das kostet Geld. Durch die Exklusivität soll verhindert werden, dass der Verkäufer parallel mit Anderen verhandelt und somit für den Käufer das Risiko steigt, mit Zitronen zu handeln.
  • Weitere Fristen und Termine

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