Die Dos / Don’ts aus dem Juni 2025
Dos:
- Verkaufsidee und Zielvorgaben von Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder M&A-Berater auf steuerliche, rechtliche, betriebswirtschaftliche, technologische, preisliche und andere mögliche Hürden prüfen lassen.
- Die grundsätzliche Einigung zwischen Verkäufer und Käufer in einem Letter of Intent festschreiben – als Voraussetzung für die folgende Due Diligence.
- Potenzielle Käufer sorgfältig auf Tauglichkeit – bspw. Eigenkapitalausstattung – prüfen (lassen), um Zeit- und Aufwandverlust mit unqualifizierten Interessenten zu vermeiden.
Don’ts:
- Auf methodengerechte Unternehmensbewertung verzichten und das Thema „Preis“ offenlassen oder als Verhandlungssache betrachten.
- Das Unternehmensangebot ohne sorgfältige Prüfung auf Marktfähigkeit veröffentlichen.
- Im Exposé Schwachstellen ausklammern.
*Details zu diesen und anderen Tipps finden Sie in den con|cess-Newslettern, auf dieser Website www.concess.de, auf LinkedIn, im „Ratgeber Unternehmensverkauf“ oder direkt bei Ihrem con|cess M+A-Partner.