Die Dos / Don’ts aus dem Juni 2025

Dos:

  • Verkaufsidee und Zielvorgaben von Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder M&A-Berater auf steuerliche, rechtliche, betriebswirtschaftliche, technologische, preisliche und andere mögliche Hürden prüfen lassen.
  • Die grundsätzliche Einigung zwischen Verkäufer und Käufer in einem Letter of Intent festschreiben – als Voraussetzung für die folgende Due Diligence.
  • Potenzielle Käufer sorgfältig auf Tauglichkeit – bspw. Eigenkapitalausstattung – prüfen (lassen), um Zeit- und Aufwandverlust mit unqualifizierten Interessenten zu vermeiden.

 

Don’ts:

  • Auf methodengerechte Unternehmensbewertung verzichten und das Thema „Preis“ offenlassen oder als Verhandlungssache betrachten.
  • Das Unternehmensangebot ohne sorgfältige Prüfung auf Marktfähigkeit veröffentlichen.
  • Im Exposé Schwachstellen ausklammern.

 

*Details zu diesen und anderen Tipps finden Sie in den con|cess-Newslettern, auf dieser Website www.concess.de, auf LinkedIn, im „Ratgeber Unternehmensverkauf“ oder direkt bei Ihrem con|cess M+A-Partner.