Ein Instrument für Generationen: Die Familienstiftung Liechtenstein

Warum eine Familienstiftung?

• Vermögensschutz und Nachfolge: Das Stiftungsvermögen bleibt über Generationen in einer Hand – ohne die typischen Risiken der Zersplitterung im Erbfall.

• Flexibilität: Das liechtensteinische Stiftungsrecht ermöglicht eine flexible Gestaltung der Rechte der Begünstigten und des Stiftungszwecks.

• Diskretion: Anders als in Deutschland sind Familienstiftungen in Liechtenstein nicht zwingend öffentlich einsehbar.

• Steuerliche Vorteile: Der große Hebel liegt in der Vermeidung mehrfacher Erbschaftsteuerbelastungen über Generationen hinweg.

 

Ein Beispiel aus der Praxis:

• Ein Vermögen von 30 Millionen Euro wird klassisch in Deutschland vererbt:Bereits beim ersten Erbgang fließen ca. 8,8 Millionen Euro an Erbschaftsteuer ab. Beim zweiten Erbgang reduziert sich das Vermögen erneut um rund 6,3 Millionen Euro. Nach zwei Generationen bleiben den Enkeln nur noch etwa 15 Millionen Euro – also rund die Hälfte des ursprünglichen Vermögens.

• Wird dasselbe Vermögen in eine Liechtensteiner Familienstiftung übertragen, sieht das Bild anders aus: Einmalige Steuerbelastung zu Beginn (optimierbar, hier beispielhaft mit ca. 2 Millionen Euro angenommen). Laufende Kosten für Verwaltung und Prüfung von rund 100.000 Euro jährlich. Keine wiederholte Erbschaftsteuer bei jeder Generation. Ergebnis: Nach zwei Generationen sind 27 bis 28 Millionen Euro erhalten – fast das gesamte Startvermögen.

 

Die Errichtung einer Familienstiftung in Liechtenstein lohnt sich in der Regel ab 10 Millionen Euro Vermögen. Ab 30 Millionen Euro wird die Stiftungslösung geradezu zwingend, wenn das Ziel die langfristige Bewahrung des Familienvermögens ist.

Das geht nur mit kompetenter Beratung! Die Errichtung einer Familienstiftung ist komplex und erfordert die enge Zusammenarbeit von Fachanwälten und

Steuerberatern mit ausgewiesener Expertise im Stiftungsrecht. Im Netzwerk von con|cess arbeiten wir mit erstklassigen Partnern zusammen, die Mandanten bei der Gründung und Umsetzung solcher Stiftungen professionell begleiten.

 

Eine Familienstiftung in Liechtenstein ist kein „Steuersparmodell“, sondern ein strategisches Instrument der Vermögenssicherung über Generationen. Wer sein Lebenswerk nachhaltig schützen und bewahren möchte, sollte dieses

Instrument in seine Nachfolgeplanung als Option mit einbeziehen.