Frage des Monats Juli 2024: Isst das Auge mit?

Ja, auch bei Unternehmen, die vor der Transaktion per Due Diligence bis ins kleinste Detail durchleuchtet werden, kommt es bei der Käuferwerbung auf einen guten optischen Eindruck an.

Das beginnt konkret mit der Firmenfassade, Ordnung auf dem Betriebshof, aufgeräumten Arbeitsplätzen. Sieht es bei einer Betriebsbesichtigung aus wie Kraut und Rüben, kann das potenzielle Käufer abschrecken.

Genauso sollte das Rechnungswesen à jour sein, monatsaktuelle Finanzzahlen sind zwingend erforderlich. Im übertragenen Sinne zählt der optische Eindruck auch bei der Bilanzstruktur. Sie sollte vor dem Einstieg in den Verkauf optimiert werden. Beispielsweise sind zweifelhafte Forderungen gegenüber Gesellschaftern zu eliminieren. Unter Umständen bietet sich ein Forderungsverkauf an, durch Factoring oder Forderungsverbriefung.

Auch sollten nicht über Gebühr Vorräte ausgewiesen werden. Im Alltagsgeschäft mag es sinnvoll sein, für bessere Einkaufskonditionen Großmengen zu beziehen.
Kaufinteressenten lassen das selten durchgehen. Sie freiwillig abzuschreiben, erhöht die Glaubwürdigkeit.