Inside M+A - Teil 11

Nicht jeder Unternehmensverkauf tritt sofort in Kraft. Immer wieder wollen Verkäufer, aber auch Käufer, einen Kaufvertrag unter aufschiebenden Bedingungen abschließen. Gründe dafür sind noch ausstehende Vereinbarungen mit der Belegschaft, Kundenzustimmungen wegen Eigentümerwechsel und vor allem aber noch ausstehende Finanzierungszusagen von Kreditinstituten. Erst wenn all diese aufschiebenden Bedingungen erfüllt sind, wird der Kaufvertrag wirksam. Es kann also durchaus beide Parteien betreffen, die noch wesentliche Voraussetzungen erfüllen müssen. Einen Kaufvertrag unter aufschiebenden Bedingungen abzuschließen, ist also für beide Seiten ein gängiges Mittel.

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