Inside M+A: Teil 14
„Walk a mile in my shoes“! – ein Elvis-Klassiker, der bei der Besprechung des Kaufvertragsentwurfes zwischen Käufer und Verkäufer im Hintergrund laufen sollte. Denn angesichts einiger Zusicherungen und Garantien, die Käufer gerne vor der Transaktion erwarten, wird es nicht wenigen Verkäufern mulmig. Für sie fühlt es sich an, als sollten sie auch nachvertraglich für alles haftbar gemacht werden, was mit ihrem ehemaligen Unternehmen geschieht.
Die klassischen Streitfelder betreffen das Ausmaß der Garantiebereiche, die Höhe des zu übergebenden Eigenkapitals, die Frei- bzw. Bagatellgrenzen bei Eintreten eines Garantiefalles und die Frage, ob eine Rückabwicklung des Vertrages möglich sein soll. Üblicherweise ziehen beide Vertragsparteien hier ihre Anwälte hinzu, mit dem häufigen Effekt, dass diese ausschließlich ihre Mandanten und deren Maximalabsicherung im Blick haben, was eine Einigung schwer möglich macht. Spätestens jetzt sollte die Juke-Box anspringen und beide Seiten animieren, die Perspektive wechseln.
Der Verkäufer muss sicher sein können, dass Garantien und Gewährleistungen ausgewogen sind. Gleichzeitig muss er aber auch berücksichtigen, dass jeder Käufer den Gegenwert für seinen finanziellen Einsatz auch verdienen können muss und zwar durch die wertbestimmenden zukünftigen Erträge und die übernommenen Vermögensgegenstände. Idealerweise sitzt ein erfahrener M&A-Berater mit am Verhandlungstisch und sorgt dafür, dass beide Seiten über ihren Tellerrand schauen und die Perspektive des anderen einnehmen können. Erst dann steht einem für Käufer und Verkäufer gleichermaßen befriedigenden Kaufvertrag nichts im Wege.
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