Neuer IDW S 1: Was sich bei Unternehmensbewertungen ändert
Unternehmensbewertungen sind bei Nachfolge, Verkauf, Kauf, Gesellschafterwechsel oder Streitfällen oft der Ausgangspunkt für weitreichende Entscheidungen. Mit der Neufassung des IDW S 1 hat das Institut der Wirtschaftsprüfer den zentralen Standard für Unternehmensbewertungen in Deutschland aktualisiert. Für Unternehmerinnen und Unternehmer ist das kein rein fachliches Detail. Es betrifft unmittelbar die Frage, wie nachvollziehbar, belastbar und verhandlungsfest ein Unternehmenswert hergeleitet wird. Im Kern bleibt es dabei: Der Wert eines Unternehmens ergibt sich aus den künftigen finanziellenÜberschüssen. Entscheidend ist also nicht allein, was in der Vergangenheit verdient wurde, sondern was ein Unternehmen künftig realistisch erwirtschaften kann. Neu beziehungsweise deutlich geschärft ist jedoch, wie diese Zukunftserwartungen zu prüfen sind, welche Rolle der Bewerter übernimmt und aus welcher Perspektive bewertet wird.
Besonders wichtig ist die klarere Unterscheidung der Funktionen des Wirtschaftsprüfers. Tritt er als neutraler Gutachter auf, muss er die wesentlichen Annahmen und das Bewertungsmodell umfassend plausibilisieren. Als neutraler Sachverständiger genügt unter bestimmten Voraussetzungen eine ausreichende Plausibilisierung. In der Beratungsfunktion kann dagegen eine Wertberechnung im Vordergrund stehen, die stärker der Entscheidungsfindung oder Verhandlungsvorbereitung dient.
In der Praxis sollten Auftraggeber bereits zu Beginn klären, wofür die Bewertung benötigt wird. Geht es um eine rechtlich geprägte Abfindung, eine Gesellschafterauseinandersetzung, eine steuerliche Fragestellung oder um die Vorbereitung eines Unternehmensverkaufs? Je nach Anlass unterscheiden sich Wertkonzept, Prüfungsumfang und Aussagekraft des Ergebnisses.
Mehr Gewicht erhält auch die Unternehmensplanung. Der neue IDW S 1 grenzt die Managementplanung klarer von der eigentlichen Zukunftserfolgsplanung ab. Eine Planung darf nicht einfach übernommen werden, nur weil sie intern vorliegt. Sie muss rechnerisch, intern und extern plausibel sein. Das betrifft Umsatzannahmen, Margen, Investitionen, Working Capital, Finanzierung, Marktumfeld und langfristige Entwicklung. Auch das nachhaltige Ergebnis darf nicht unreflektiert aus dem letzten Planjahr fortgeschrieben werden.
Für M&A-Prozesse ist der neue, plausibilisierte Entscheidungswert besonders relevant. Er erlaubt eine Bewertung aus Sicht eines konkreten Entscheidungsträgers, etwa eines Käufers, Verkäufers oder Gesellschafters. Dabei können individuelle Erwartungen und Synergien berücksichtigt werden. Gleichzeitig müssen diese Erwartungen nachvollziehbar, konsistent und plausibel bleiben. Das stärkt die Aussagekraft von Bewertungen im Transaktionsumfeld und verhindert zugleich reine Wunschrechnungen.
Auch Synergien werden präziser eingeordnet. Käufer können etwa Skaleneffekte, zusätzliche Vertriebskanäle oder Einsparpotenziale in ihre Überlegungen einbeziehen. Entscheidend ist jedoch, ob diese Effekte realistisch, wirtschaftlich begründbar und zeitlich sauber abgeleitet sind. Für Verkäufer ist das wichtig, weil gut dokumentierte Synergiepotenziale in der Verhandlung wertrelevant sein können.
Ratgeber Unternehmensverkauf