Unternehmensvermittlung einer Gebäudereinigung unter erschwerten Bedingungen

Vermietung, Beratung und sonstige Dienstleistungen • con|cess

Ein für erfahrene M+A-Berater ein mehrfach erlebtes Szenario: Der Unternehmer hat bereits seit einiger Zeit das 70ste Lebensjahr vollendet und kann sich nicht vorstellen, dass der Betrieb ohne ihn funktionieren kann. Deswegen laufen alle Fäden uneingeschränkt bei ihm zusammen. Von Aufhören und Ruhestand keine Rede und auch kein Gedanke. Es tritt schicksalshaft ein, was man sich und anderen sicher nicht wünscht, eine sehr schwere Erkrankung, die die Kommunikation nach innen und nach außen sehr schwierig macht. Es war versäumt worden, einen Vertreter zu bestimmen oder für den schlimmsten Fall eine Handlungsvollmacht zu erteilen.

Nach Rücksprache mit dem befreundeten Rechtsanwalt kommt man schnell zu dem Schluss, dass der Betrieb verkauft werden muss. Nach einigen Telefonaten kommt der entscheidende Rat vom örtlichen IHK-Geschäftsführer, der con|cess-Kaiserslautern empfiehlt. So kommt es zur Beauftragung und - wegen der Dramatik - zu einer bevorzugten Behandlung seitens con|cess, mit dem Resultat, dass bereits nach 5 Monaten ein unterschriftsreifer Kaufvertrag von einem Kaufinteressenten vorliegt. Allerdings schaltet sich nun die Familie des Unternehmers ein, weil man negative Tendenzen im Betrieb festgestellt hat und meint, im Kaufvertrag zu viele „Wenn-und-Aber“ entdeckt zu haben. Es kommt zu Verzögerungen und dem Betrieb geht es immer schlechter, mit dem Resultat, dass der ursprünglich per solider Wertermittlung von con|cess Kaiserslautern ermittelte Kaufpreis nicht mehr zu vertreten ist. Es sind gewaltige Preisabschläge notwendig, um den Kaufinteressenten noch zu motivieren, den Deal einzugehen.

Die Transaktion kam im September 2018 doch noch per Asset-Deal zustande und der neue Eigentümer war die ersten Wochen nur mit Restrukturierungsmaßnahmen ausgelastet. Kunden und Mitarbeiter haben den Wachwechsel begrüßt und die wirtschaftlichen Zahlen bewegen sich wieder in die richtige Richtung.

Wie so oft lautet unsere Empfehlung, rechtzeitig – eigentlich: vorzeitig – mit der Nachfolgeregelung zu beginnen und für den Worst Case (Ausfall des Eigentümers) einen Plan B, oft auch „Notfallplan" genannt, zu haben.