Der kleine M+A-Duden: Vertrag, der
Substantiv maskulin; Bedeutung: Abmachung zwischen zwei oder mehr Parteien;
Synonyme: Abkommen, Abmachung, Absprache; Herkunft: mittelhochdeutsch vertraht / vertragen, übereinkommen;
M+A-Sprech: Die Unterzeichnung des Kaufvertrages markiert einen Abschluss der Unternehmenstransaktion, auch wenn die Zusammenarbeit zwischen Käufer und Verkäufer oft noch länger währt, zum Beispiel bei der Übergabe oder einer weiteren Beratung durch den bisherigen Inhaber. Sind Letter of intent (LOI) und Due Diligence detailliert erarbeitet worden, bleibt die Erstellung des Kaufvertrages nun vor allem Fachleuten für die vertragliche und steuerrechtliche Gestaltung des Unternehmensverkaufs überlassen. Dazu gehört auch die steuerliche Optimierung der Dealstruktur. Dies ist oft ein heikler Verhandlungspunkt, da nicht selten die steuerlichen Optimierungsgedanken von Verkäufer und Käufer in unterschiedliche Richtungen gehen. Im Unternehmensverkauf langjährig erfahrene Rechtsanwälte, Steuerberater und ggf. Wirtschaftsprüfer stellen sicher, dass die ausgehandelten Ergebnisse in Verträgen festgeschrieben werden. Auch Versicherungen gegen Risiken aus einem Unternehmenskaufvertrag sind möglich. Sonst können Fehler bei den Übergabemodalitäten den Unternehmensverkauf torpedieren. Schlimmstenfalls droht sogar eine Rückabwicklung.