Herausforderungen bei grenzüberschreitenden Verkaufsobjekten in Europa

Die Veräußerung einer Gesellschaft aus dem oder in das Ausland stellt regelmäßig eine besondere Herausforderung dar und muss noch besser und exakter vorbereitet werden als eine inländische Transaktion. In Anbetracht der Fülle von Besonderheiten konzentriert sich dieser Beitrag auf den Verkauf einer Gesellschaft ins Ausland und welche Schritte notwendig sind.

Rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen: Die Auswahl des richtigen Partners

Jeder seriöse M+A Berater wird stets die Auswirkungen einer Transaktion für beide Seiten im Auge haben. Deshalb müssen die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen sowohl beim Käufer als auch beim Verkäufer betrachtet werden. Naturgemäß existieren unterschiedliche Einschätzungen der Parteien zu Recht und Steuern und insbesondere bei grenzüberschreitenden Aktivitäten ist für den Käufer die Auswahl des richtigen Partners ein sehr zentraler Baustein für den erfolgreichen Abschluss der Unternehmensvermittlung.

Vereinfachung des Prozesses: Gründung einer deutschen Gesellschaft durch den ausländischen Käufer

Die Gründung einer deutschen Gesellschaft durch den ausländischen Käufer dient der Vereinfachung des Prozesses, sowohl rechtlich als auch steuerlich und beschleunigt das Verfahren oftmals deutlich. Mit dem richtigen Berater merkt der ausländische Kaufinteressent sehr schnell, wie problemlos diese Art der Gestaltung funktioniert und dass hierdurch nur geringe Kosten verbunden sind.

Sprachbarriere: Übersetzer, Dolmetscher und Co

Nicht zu unterschätzen sind die meist vorhandenen Sprachbarrieren, die von Anfang an vermieden werden sollten. Oft betonen die Parteien leichtfertig, dass sie Englisch beherrschen und der Prozess in dieser Sprache abgewickelt werden kann. Sicherlich können sie sich fließend unterhalten, aber das Vertragswerk ist eine Sprache für sich. Wer sich mit Verträgen, Amts- und Rechtssprache beschäftigt hat weiß, dass selbst in der eigenen Sprache nicht alles immer einfach und eindeutig zu verstehen ist. Oft sind es die Feinheiten, die zu Problemen führen können. Selbst Investoren, die bereits mehrfach internationale Transaktionen abgewickelt haben, ziehen Übersetzer, Dolmetscher etc. zur Hilfe. Es empfiehlt sich, den Vertrag zweisprachig anfertigen zu lassen, denn Kleinigkeiten können großes Ungemach erzeugen, vor allem in der Rechtssprache.

Ob die Due Diligence zweisprachig erfolgen muss, ist vom Einzelfall abhängig; dies sollte allerdings nicht von Anfang an ausgeschlossen werden.

Kulturelle Barrieren: geeigneteexterne Unterstützung

Kulturelle Barrieren lassen sich nicht in jedem Fall mit Anwälten, Steuerberatern und M&A-Experten lösen. Sind die regionalen Unterschiede in Bezug auf Betriebswirtschaft, Mitarbeiterführung, Unternehmenskultur usw. sehr stark ausgeprägt, sollte jeder M&A-Berater externe Unterstützung anbieten und die geeigneten Personen finden.

Finanzierung: geeignete Kreditinstitute und Instrumente zur Absicherung des Währungsrisikos

Gibt es Besonderheiten bei der Finanzierung des Unternehmenskaufs zu beachten? Die Beantwortung dieser Frage hängt selbstverständlich nicht zuletzt vom Firmensitz des Käufers ab. Befinden sich beide Firmen im Euroraum, muss man sich um das Wechselkursrisiko keine Gedanken machen. Andernfalls ist eine Einigung auf geeignete Instrumente der Absicherung des Währungsrisikos unerlässlich.

Unabhängig von der Währung, in der die Transaktion umgesetzt wird, ist die Wahl der geeigneten Kreditinstitute von großer Bedeutung. Grundsätzlich könnte es einem Verkäufer egal sein, woher sein Geld kommt. Allerdings schützt die Auswahl einer erfahrenen und seriösen Bank vor unliebsamen Überraschungen und Zahlungsverzug, zumal es mittlerweile üblich ist, die Zahlung des Kaufpreises am Tage der notariellen Beurkundung durchzuführen.

 

Über den Autor:

Hans Walter Münch
con|cess M+A Partner Neumarkt und Geschäftsführer der HMC Consulting GmbH in Neumarkt.

Nach seiner Ausbildung zum Versicherungskaufmann und Betriebsorganisator studierte Hans Münch an der Friedrich-Alexander-Universität in Nürnberg Als diplomkaufmann sammelte Münsch schnell Erfahrungen als kaufmännischer Leiter und Führungskraft und arbeitete bereits mit jungen Jahren als Personalchef eines großen Textilunternehmens. Als Geschäftsführer, Vorstand und Aufsichtsrat von mittleren und größeren internationalen Unternehmen in unterschiedlichen Branchen hat er neben der Gesamtverantwortung als Kaufmann eine Reihe von Unternehmenstransaktionen geführt und/oder begleitet.

Im nächsten Schritt entschied sich Münch, seine bisherigen Erfahrungen Unternehmern zugänglich zu machen und vermittelt und berät seit über vier Jahren erfolgreich mittelständische Unternehmen bei allen betriebswirtschaftlichen Fragestellungen und ist seit nahezu drei Jahren als con|cess M+A-Partner Neumarkt Ansprechpartner für die Regelung von Unternehmensnachfolgen in den Postleitzahlbereichen 84 und 90 - 94.

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