Notwendig: Bereinigungen der Jahresabschlüsse für eine realistische Unternehmensbewertung
Sobald Inhaber entschieden haben, ihr Unternehmen zu verkaufen, kommt die Frage auf: Was ist meine Firma wert? In der Beratungspraxis werden wir immer wieder mit Verkäufermeinungen konfrontiert, dass es völlig ausreichend sei, uns die Jahresabschlüsse – die Gewinn- und Verlust-Rechnungen sowie die Bilanzen – der letzten drei bis fünf Jahre vorzulegen. Die allein sind allerdings selten für eine Wertermittlung wirklich aussagekräftig und können einem Käufer in der Regel nicht kommentarlos zur Verfügung gestellt werden. Schließlich sehen viele Inhaber in ihrem Jahresabschluss eher eine gesetzliche Anforderung für die Steuerbemessung als die Basis für einen zukünftigen Verkauf. Bereits beim ersten Durchsehen der Dokumente ergeben sich in der Regel Fragen wie zum Beispiel:
- Warum waren Umsätze und bestimmte Aufwendungen in einigen Jahren so stark schwankend?
- Welche Erträge und Aufwendungen kommen aus dem nicht betriebsnotwendigen Bereich oder hängen mit der Lebenshaltung des Inhabers zusammen?
- Gab es Sonderabschreibungen?
- Ist die Inhabervergütung angemessen?
- Ist die Bewertung halbfertiger Produkte und Leistungen real?
- Wurden die ausgewiesenen Rückstellungen periodengerecht gebildet und aufgelöst?
- Haben Sondereffekte den Gewinn positiv oder negativ beeinflusst?
Basis für den Ertragswert eines Unternehmens als Grundlage für sachliche Kaufpreisverhandlungen sind die plausibel geplanten künftigen „echten“ Erträge. Sie müssen plausibel auch in Bezug auf die vergangene Ertragsentwicklung sein.
Sie erkennen an diesen wenigen Beispielen, welche Komplexität in einer Unternehmensbewertung zur Ermittlung des Ertragswertes steckt. Wenn zum Beispiel eine nicht mehr benötigte Werkhalle zu einem gewinnbringenden Preis verkauft wird, erhöht sich der Gewinn nur einmalig und nicht dauerhaft. Gönnt sich der Inhaber einer GmbH eine sehr hohe Vergütung, die ein angestellter Geschäftsführer marktüblich nicht bekommen würde, mindert das zwar den steuerpflichtigen Betriebsgewinn, der betriebswirtschaftlich echte Ertrag ist aber höher. Es ist Aufgabe des M&A-Beraters, bei der Bilanzanalyse festzustellen, ob alle Teile der Erträge oder Verluste auf einem erkennbaren, nachhaltigen und geschäftsbezogenen Grund beruhen, sie periodengerecht ausgewiesen sind, oder ob es sich nur um einmalige, betriebsfremde, periodenfremde oder inhaberbedingte und steueroptimierende Vorgänge handelt.
Vereinfacht ausgedrückt geht es darum, einmalige Erlöse und Aufwendungen und solche, die nicht durch den eigentlichen Geschäftszweck des Unternehmens entstanden sind, aus der Planung und damit Bewertung zu eliminieren, zu bereinigen. Die Prognose der nachhaltig erzielbaren Ertragsüberschüsse baut in der Regel auf den Werten der Vergangenheit auf, das ist ein Indikator unter vielen für die zukünftige Unternehmensentwicklung. Diese Vergangenheitswerte müssen daher die echte Ertragsentwicklung widerspiegeln. Nur mit dieser Herangehensweise kann ein Unternehmenswert ermittelt werden, der auf nachvollziehbaren Fakten basiert und gegenüber der Käuferseite sachlich begründet vertreten werden kann.
Fazit: Der Aufwand lohnt sich
Gerne stehen wir Ihnen für weitere Informationen zur Verfügung. Machen Sie den ersten Schritt und nehmen Sie Kontakt zu einem con|cess Partner in Ihrer Region auf.
Heinrich Just, con|cess M+A-Partner Leipzig/Erfurt