Unternehmensverkauf von A bis Z - 11. Fortsetzung
An dieser Stelle erhalten Sie eine regelmäßige Informationsreihe, eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für einen erfolgreichen Unternehmensverkauf.
Die Due Diligence (frei übersetzt etwa Tiefenprüfung) dient dazu, den zukünftigen Käufer möglichst vollumfänglich auf den Kenntnistand des Verkäufers zu bringen und eine Bestätigung für die bisherigen Informationen und Auskünfte zu erlangen. Dem Käufer geht es darum, möglichst alle Chancen und Risiken zu erfassen und bewerten zu können. Dabei helfen ihm in der Regel Fachleute wie Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte, manchmal auch Technik-, Branchen- und Finanzexperten. Diese haften für ihre Einschätzungen. Ebenso haftet z. B. ein mit der Due Diligence beauftragter angestellter Geschäftsführer den Gesellschaftern seines Unternehmens, wenn etwas Wesentliches übersehen wird. Daher ist hier oft Vorsicht die Mutter der Porzellankiste.
Eine Due Diligence ist daher naturgemäß sehr umfänglich, da kein Aspekt übersehen werden soll. Oft umfasst die Checkliste der gewünschten Unterlagen und Auskünfte schon mehr als ein Dutzend Seiten. Das betrifft besonders Share Deals, bei denen ein Kauf der Gesellschaftsanteile an einem Unternehmen stattfindet, ein Käufer in der Regel damit alle Aktiva und Passiva einer Bilanz, insbesondere auch Schuldverhältnisse zu übernehmen hat. Bei einem Asset Deal (Teilerwerb von Vermögensgegenständen) kann sich die Prüfung auf diejenigen Kaufgegenstände beschränken, die übernommen werden sollen. Hierbei werden beispielsweise nur bestimmte Vermögensgegenstände übernommen (etwa Kundenverträge oder Anlagevermögen), ohne dass Schulden (die Passivseite einer Bilanz) vollständig oder in Teilen übernommen werden. Meist sind aber nicht alle Vorgänge „vollumfänglich“ aktenkundig und überprüfbar. Gerade aus solchen Lücken leiten sich für einen späteren Kaufvertrag vom Käufer geforderte Verkäufergarantien ab, was oft zu Disputen zwischen den Parteien führt (näheres im nächsten Newsletter).
Es ist daher nachvollziehbar, dass sämtliche relevanten Betriebsunterlagen geprüft werden, also sämtliche Verträge und Schuldverhältnisse, auch Mitarbeiterverträge, steuerliche Unterlagen wie Steuererklärungen, Steuerbescheide und die Ergebnisse von Betriebsprüfungen, aber auch Versicherungsunterlagen u.a.. Ebenso kommt die Werthaltigkeit der bilanzierten Aktiva auf den Prüfstand. Dazu gehören u.a. die bestehenden Forderungen, Vorräte, das Sachanlagevermögen, Patente etc. Alle Informationen jedenfalls, die notwendig sind, um die wirtschaftliche Situation des Zielunternehmens zu überprüfen.
Je nach der Komplexität des Unternehmens kann eine solche Prüfung sehr umfangreich ausfallen und entsprechende Zeit beanspruchen. Manche Kaufinteressenten schießen bei einer solchen Due Diligence aber auch über das Ziel hinaus, indem sie beispielsweise für ein kleines Unternehmen wie für einen Konzern Heerscharen von Beratern ins Feld führen. In den meisten Fällen ist das nicht notwendig. Ein kleiner mittelständischer Betrieb ist in der Regel sehr übersichtlich und eine Prüfung sollte in wenigen Tagen machbar sein.
Die Due Diligence ist eine heikle Angelegenheit für einen Veräußerer, denn zum Zeitpunkt der Prüfung sind die Mitarbeiter üblicherweise noch nicht über die Verkaufsabsicht informiert. Es empfiehlt sich daher oft, die Prüfung selber auszulagern, diese z.B. in den Räumen seines Steuerberaters stattfinden zu lassen. Heutzutage ist es auch üblich, virtuelle Datenräume mit allen relevanten Unterlagen und Vertragskopien einzurichten. Ein Kaufinteressent erhält dabei gegen ein geschütztes Passwort Zugriffsrechte, die es ihm erlauben, die Unterlagen einzusehen. Das Zugriffsrecht lässt sich auf eine Einsichtnahme beschränken, ohne dass die Unterlagen selber z.B. ausgedruckt werden können. Bei einer herkömmlichen Due Diligence würde ein Kaufinteressent auch keine Kopien anfertigen dürfen. Die Bereitstellung eines virtuellen Datenraums hat zudem den nicht zu unterschätzenden Vorteil, dass mehrere Kaufinteressenten gleichzeitig prüfen können, ohne im Betrieb erscheinen zu müssen oder gar voneinander zu wissen.
Verläuft eine Due Diligence zufriedenstellend, steht dem Kaufvertragsabschluss meist nichts mehr im Wege. Die Erfahrung zeigt allerdings, dass nach Prüfungsabschluss durch den Käufer gerne noch einmal nachgekartet wird. Es gibt so gut wie keine Due Diligence, bei der nicht doch das eine oder andere Negativmerkmal aufgefunden und – mehr oder minder lebensnah – als besonders risikoreich bewertet wird. Das liegt auch – siehe oben – an den Haftungsrisiken der Prüfer, die daher tendenziell eher übervorsichtig agieren. Daraus resultieren dann oft Versuche, nachträglich Kaufpreisminderungen oder zumindest temporäre Einbehalte als Risikovorsorge durchzusetzen. Es ist nur im Einzelfall zu entscheiden, ob derartige Ansinnen begründet oder als unüblich anzusehen sind (Stichwort Bagatellfälle). Kommt es zu keiner Einigung, hilft auch hier nur die Inanspruchnahme eines neutralen Dritten. Die jeweils eigenen Berater können diese Rolle nicht ausüben. Sie sind nicht neutral, sondern handeln im Auftrag und einseitig zum Wohl ihrer Auftraggeber.
Weitere und differenzierte, auf den jeweiligen konkreten Einzelfall abgestimmte Informationen können Sie gern von Ihrem in Ihrer Nähe befindlichen con|cess-Partner oder auch in dem von uns herausgegebenen Buch „Ratgeber Unternehmensverkauf“ (erhältlich bei uns oder auch direkt beim Verlag www.bod.de, ISBN Nr. 978 3 8370 7173 3) erhalten.