Betriebsspezifischer Risikozins: Einflüsse auf die Bewertung kleiner Unternehmen

Um einen angemessenen Kaufpreis auszuhandeln, orientieren sich die Beteiligten in der Regel an einer zuvor durchgeführten Unternehmensbewertung. Nicht selten liegen dabei Wunsch und Wirklichkeit weit auseinander. Der Wunsch des Verkäufers nach einem hohen Verkaufspreis steht den Interessen des Verkäufers gegenüber, durch einen möglichst günstigen Preis eine schnelle Refinanzierung, Spielräume für Investitionen oder strukturelle Änderungen zu ermöglichen. Den einen „richtigen“ Wert gibt es nicht, ein plausibler Wert kann nur Basis für die Preisverhandlungen sein, die immer in einem Kompromiss enden. Doch welche Risiken muss eine speziell für kleinere Unternehmen systematische, plausible und transparente Unternehmensbewertung bewerten, damit sie verlässliche Kriterien und plausible Argumente für die Beteiligten liefert?

Bei der Ertragsbewertung – dem Standard der Unternehmensbewertung – werden die plausibel geplanten künftigen Erträge mit einem Risikozinssatz auf den Bewertungsstichtag abgezinst. Der Risikozinssatz setzt sich aus drei Komponenten zusammen:

  1. dem Basiszins einer quasi risikofreien Anlage; er liegt heute nahe Null;
  2. der allgemeinen Marktrisikoprämie, der im Gegensatz zur risikofreien Anlage ein Unternehmen generell unterliegt; sie wird vom Fachausschuss für Unternehmensbewertung des IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer), seit Ende Oktober 2019 mit 6 bis 8 Prozent angesetzt;
  3. dem unternehmensspezifischen Risikozins.

Bei kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) schlagen beim unternehmensspezifischen Risikozins – tendenziell deutlich mehr, als bei großen Unternehmen – vor allem Abhängigkeiten zu Buche. Dies können zum Beispiel Abhängigkeiten von einzelnen Kunden (sog. Klumpenrisiko), von Mitarbeitern und vor allem vom Inhaber sein. Gerade letzteres ist bei KMUs häufig der Fall.

Für die plausible und transparente Bewertung des unternehmensspezifischen Risikos kleinerer Unternehmen hat die Arbeitsgemeinschaft der Wert ermittelnden Betriebsberater im Handwerk (AWH) einen Katalog erarbeitet, der typische Risikokriterien aufstellt und „bepreist“. Dieser ist über die Handwerksbranchen hinaus generell für KMUs relevant und wird im Streitfall auch von Gerichten anerkannt. Jedes der nachfolgenden Risiken geht je nach Zutreffen mit 0 bis3 Prozent in das unternehmensspezifische Risiko ein:

  1. Kundenabhängigkeit
  2. Produkt- und Leistungsangebot
  3. Branchenentwicklung und Konjunktur
  4. Standort- und Wettbewerb
  5. Betriebsausstattung
  6. Beschäftigtenstruktur
  7. Personenabhängigkeit
  8. Sonstige betriebsspezifische Risiken
  9. Inhaberabhängigkeit. Diese wird wiederum mit insgesamt 10 Kriterien á 0 bis 3 Prozent beurteilt:
    1. Wichtige Kunden
    2. Hauptlieferanten
    3. Bankbeziehungen
    4. Know how – technisch
    5. Know how – kaufmännisch
    6. Produkt-/Sortimentgestaltung
    7. Arbeitsablauf-/-steuerung
    8. Produktive Mitarbeit
    9. (gelebte) Stellvertreterregelung bzw. 2. Führungsebene
    10. Stellung im Umfeld

Es wird deutlich, dass je nach Anzahl und Schwere der zutreffenden Risiken die Summe des unternehmensspezifischen Risikos gravierende Auswirkungen auf den Unternehmenswert haben kann.

Ihr con|cess M+A-Partner ist in solchen neutralen Risikoanalysen erfahren und kann Ihnen Hinweise geben, wie sich die Risiken Ihres Unternehmens auf die Übergabefähigkeit und den Wert auswirken. Er berät Sie aber auch, welche Risiken Sie noch im Vorfeld einer Nachfolgelösung reduzieren könnten - eine frühzeitige Nachfolgeplanung vorausgesetzt.

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Lutz Lehmann, Geschäftsführer der concess Marketing und Verwaltungs GmbH